Anwalt / Rechtsanwalt / Fachanwalt in Kooperation
Die Kooperation Gotthardt und Lathe besteht aus der Anwaltskanzlei Gotthardt und der Anwaltskanzlei Lathe und wurde im Juli 2012 gegründet.
Beide Kanzleien haben bereits vor der Kooperation – seit ihrer jeweiligen Gründung – den Schwerpunkt auf das Familienrecht gelegt: Trennung, Scheidung, Unterhalt (Ehegatten- und Kindesunterhalt), Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn/Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehevertrag/Scheidungsfolgenvereinbarung, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Recht der Lebenspartnerschaft.
Rechtsanwältin Gotthardt war vor der Gründung ihrer eigenen Kanzlei – und der späteren Kooperation – als Mitarbeiterin in familienrechtlich ausgerichteten Kanzleien tätig. Rechtsanwältin Lathe ist seit 2001 selbständig mit eigener Kanzlei.
Mit der Kooperation Gotthardt und Lathe ist sichergestellt, dass das Familienrecht auch künftig im Mittelpunkt der anwaltlichen Beratung beider Kanzleien steht.
Die Kenntnisse der Rechtsprechung und Gesetzgebung werden durch regelmäßige Fortbildungen laufend aktualisiert. Dank der Kooperation steht Mandantinnen und Mandanten auf diesem Spezialgebiet das gebündelte anwaltliche Wissen beider Fachanwältinnen zur Verfügung.
Unsere Kanzleien befinden sich in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten kommen aus Bad Honnef, Bonn, Sankt Augustin und der Umgebung.