Ich bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer sogenannten Online-Scheidung.
Voraussetzung hierfür ist es allerdings, dass keine Folgesachen (z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgangsrecht) beim Familiengericht anhängig gemacht werden sollen.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich also einig sind, dass das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich entscheiden soll, kann eine Online- Scheidung für Sie der richtige Weg sein.
Bei Interesse an der Durchführung der Online-Scheidung kontaktieren Sie mich bitte über unser Kontaktformular.
Ich benötigen die für den Scheidungsantrag notwendigen Angaben, Sie übersenden mir die Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder per Mail oder Fax.
Die gesamte Kommunikation kann dann per Mail oder telefonisch erfolgen, selbstverständlich können Sie aber auch gerne einen persönlichen Termin in meiner Kanzlei wahrnehmen.
Über die entstehenden Kosten informiere ich Sie selbstverständlich vorab.