Als Rechtsanwältinnen mit langjähriger Berufserfahrung und als Fachanwältinnen für Familienrecht sind wir Ihre qualifizierten und kompetenten Ansprechpartnerinnen in sämtlichen Fragen des Familienrechts. Neben einer fundierten rechtlichen Beratung legen wir großen Wert auf einen persönlichen, vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang.
Zum Tätigkeitsbereich eines Anwalts / Rechtsanwalts im Familienrecht zählen insbesondere:
Trennung, Scheidung, Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn / Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Ehevertrag / Scheidungsfolgenvereinbarung, Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Recht der Lebenspartnerschaft.
Familienrechtliche Auseinandersetzungen erfordern nicht nur vertiefte Kenntnisse im Familienrecht – für die wir als Fachanwältinnen stehen – einschließlich der Bezüge zum Erbrecht, Steuerrecht und Sozialrecht, sondern auch Verständnis für die individuelle persönliche und emotionale Situation jeder Mandantin und jedes Mandanten. Als Fachanwältinnen für Familienrecht bringen wir die besondere Expertise mit, die Sie in dieser Situation brauchen.
Wir möchten Ihren Besuch bei uns so angenehm wie möglich gestalten.
Sie und Ihr Anliegen stehen im Mittelpunkt.